Unsere Leistungen für die Sozialgerichtsbarkeit bestimmen sich im Wesentlichen bei Situationen des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II durch Selbstständige.
Wir erstellen Gutachten im Kontext der Selbstständigkeit im SGB II zu
- der Ermittlung des leistungsrechtlich maßgeblichen Einkommens nach den Vorgaben des § 3 GrusiG - V
- zur Fragestellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Selbstständigkeit und damit zur Überwindung des Leistungsbezuges
und
sind in der Fortbildung von Richterinnen und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit tätig.
Ihr Ansprechpartner
Michael Herbers
HERBERS & PARTNER Unternehmensberater PartG
Küstenkanalstr. 37A
26188 Edewecht
HERBERS & PARTNER Unternehmensberater PartG
Westfalendamm 98
44141 Dortmund
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